Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen unserem Unternehmen MMP-LOG und Kunden, die Waren oder Dienstleistungen mieten oder kaufen.
- 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Bestell – bzw. Buchungsbestätigung von unserer Seite beim Kunden zugeht. Eine Anmietung von Fahrzeugen oder Anhängern ist nur mit gültigem Personalausweis mit Anschrift und gültigem Führerschein möglich.
- 3 Preise und Mietdauer
Die Preise und Mietdauer werden im Angebot festgelegt. Für Kunden, die Unternehmer sind, gelten gesonderte Konditionen, die sich aus der jeweiligen Leistungsübersicht, invitatio ad offerendum, ergeben.
- 4 Stornierungsbedingungen
(1) Der Kunde kann die Bestellung stornieren, allerdings stellen wir Stornierungsgebühren zu folgenden Konditionen in Rechnung.
- a) Bis 30 Tage vor Auslieferung oder Abholung ist die Stornierung kostenfrei.
- b) 29-15 Tage vor Auslieferung oder Abholung 50% vom Netto-Preis
- c) 14-10 Tage vor Auslieferung oder Abholung 75% vom Netto-Preis
- d) Ab 10 Tagen vor Auslieferung oder Abholung 100% vom Netto-Preis
(2) Bei anderen Leistungen, die kein Mietverhältnis als Grundlage haben, ist keine Stornierung möglich.
- 5 Zahlungsart und Kaution
Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Bar oder PayPal. MMP-LOG behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine Kaution zu Beginn der Miete von erheben.
- 6 Übernahme und Rückgabe der Mietgegenstände
Die Übernahme und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgten am vereinbarten Ort und Datum. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, sie besteht aus dem regulären Mietpreis anteilig pro Stunde mit einem Aufschlag von 25 Prozent.
- 7 Obhuts- und Sorgfaltspflicht
Der Kunde hat die Mietgegenstände in Obhut zu nehmen und sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde.
- 8 Reparatur und Wartung
Eine etwaige Reparatur oder Wartung erfolgt durch unser Unternehmen. Der Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, wenn Reparaturen notwendig sind. Diese Pflicht gilt auch bezüglich aller Schäden und auch Unfällen, bei denen nicht offensichtlich Schäden entstanden sind.
- 9 Haftung des Mieters und Versicherung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an den Mietgegenständen entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden an der Mietsache abdeckt. Die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zur Benutzung der Mietgegenstände sind vollumfänglich vom Kunden zu verantworten. Bei Schäden wird der Wiederbeschaffungswert berechnet. Im Schadensfall bei Fahrzeuganhängern, Trailern und Koffern ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- € zu entrichten. Fahrzeuge und Anhänger dürfen nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz bewegt werden. Die Nutzung in anderen Ländern erfolgt im Ausnahmefall nur unter schriftlicher Zustimmung durch MMP-LOG.
- 10 Speicherung von Personaldaten
Wir speichern die Personaldaten des Kunden gemäß den Anforderungen des Datenschutzrechts. Mietfahrzeuge und Anhänger sind mit einer eingebauten Fahrzeugortung ausgestattet. Die Mietpartei erklärt sich damit einverstanden.
- 11 Logistikdienstleistungen und Subunternehmer
Wir behalten uns vor, Logistikdienstleistungen und Subunternehmer für die Erfüllung des Vertrags einzusetzen.
- 12 Warenanlieferung, Einlagerung und Versand
Die Warenanlieferung, Einlagerung und der Versand erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Haftung für Beschädigungen oder Verluste wird ausgeschlossen.
- 13 Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
- 14 Haftung
(1) Wir haften dem Vertragspartner gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir– soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von uns vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und vertretungsberechtigte Personen von uns.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- 15 Gegenseitige Unterrichtung und Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, alle Informationen, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten, vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls zur Geheimhaltung.
- 16 Pfandrecht
Wir behalten uns ein Pfandrecht an der gemieteten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen vor.
- 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Mietdauer. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck des Vertrags und dem Willen der Beteiligten bei seinem Abschluss am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken.